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AGBs

Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen der Skischule Mountain Active by Adrian Menter

1.) Abschluss des Dienstleitungsvertrags

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages oder Kursvertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden.

Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder, wie für seine eigenen Verpflichtungen, einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche oder gesonderte Erklärung übernommen hat.

Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Dienstleister zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.

Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Dienstleister dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Zahlung der Kursgebühr bestätigt.

Mit der Anmeldung werden unsere Teilnahmebedingungen verbindlich anerkannt.

2.) Leistungen

Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen auf unserer Homepage oder nach Absprache aus den individuellen Anfragen, sowie aus der hierauf bezugnehmenden Reservierungs-/Buchungsbestätigung.

Die in dem Programm und auf der Homepage enthaltenen Angaben sind für den Dienstleister bindend. Der Dienstleister behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen, nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Programmangaben zu erklären, über die der Dienstleistungsnehmer vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Änderungen wesentlicher Leistungen aufgrund unvorhergesehener Ereignisse wie bspw. Unwetter, Ausfall von Seilbahnen, Schneemangel, politischen Unruhen u. ä. sind möglich und zulässig. Auf verkehrsbedingte Verzögerungen bei der Hin- und Rückfahrt haben wir keinen Einfluss. Aufgrund der oben genannten Gründe behalten wir uns vor, Kurse oder Reisen abzusagen und einen Ersatztermin festzulegen.

3.) Bezahlung

Die Zahlung wird mit Eingang der Reservierungs-/Buchungsbestätigung fällig, spätestens jedochbis 14 Tage Kursbeginn zu zahlen.

Bei Buchungen ab 14 Tagen vor Dienstleistungsantritt sollte unmittelbar nach Rechnungserhalt, spätestens aber binnen 5 Werktagen ab dem Tag der Reisebuchung, der gesamte Preis gezahlt werden.

4.) Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

4.1.) Kurse und Tagesfahrten

Der Kunde kann jederzeit vor Kursbeginn vom Kurs/der Tagesfahrt zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

Tritt der Kunde vom Kursvertrag zurück oder tritt er den Skikurs nicht an, so kann der Dienstleister Ersatz für die getroffenen Kursvorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Errechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Kursleistungen zu berücksichtigen.

Der Dienstleister kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Kursbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Kurspreis pauschalieren.

(Der Reiseveranstalter bietet den Kunden optional eine Kursrücktrittsversicherung an. Den Kursteilnehmern wird bei Krankheit für den/die versäumten Kurstag/e eine Möglichkeit zum „Nachholen“ angeboten. Bedingung ist, dass die Kursteilnehmer dem Reiseveranstalter bis spätestens zwölf Stunden vor Abfahrt des Busses via Email den Krankheitsfall anzeigen. Es besteht dann die Möglichkeit, den versäumten Kurstag noch in der gleichen Saison nachzuholen. Der Preis für diesen Service beträgt € 2,50 pro Kurstag und muss direkt bei der Onlineanmeldung mitgebucht werden. Eine spätere Buchung dieses Services ist nicht möglich. Dieser Service wird nur für Kurse, nicht für Reisen angeboten und beinhaltet ausschließlich die Kurs- und die Busleistung. Andere Leistungen wie z.B. das Leihmaterial sind davon ausgeschlossen.)

5.) Skikursabsage durch die Skischule

Die Skischule kann einen Kurs ohne Einhaltung einer Frist absagen, zeitlich verschieben oder an einen anderen Kursort verlegen, wenn:

  • schlechte Schnee- bzw. Wetterverhältnisse die Durchführung ab dem 2. ausgefallenen Tag im Interesse der Teilnehmer unter Berücksichtigung der fachlichen Zielsetzung nicht erlauben.
  • die Durchführung des Kurses für die Skischule nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten deshalb nicht zumutbar ist, weil die Obergrenze im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen, bezogen auf den Skikurs, bedeuten würden.
  • aufgrund der aktuellen Covid-19 Lage eine Kursdurchführung nicht möglich bzw. mit zu hohem Risiko verbunden ist.

Im Falle der kompletten Kursabsage durch die Skischule werden den Teilnehmern die bereits geleisteten Kursgebühren in vollem Umfang zurückerstattet.

Im Falle einer Kursabsage während eines laufenden Kurses werden die anteiligen Kursgebühren zurückerstattet.

Die Skischule kann auch dem jeweiligen Teilnehmer gegenüber den Rücktritt erklären, sofern dafür ein wichtiger Grund gegeben ist, bzw. der Skischule die Kursteilnahme des jeweiligen Teilnehmers nicht zumutbar ist. In diesen Fällen findet keine Rückerstattung bereits gezahlter Leistungen statt.

6.) Haftung des Dienstleisters

Die Beteiligung am Kurs und sonstigen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Wir haften bei Schäden für Verletzungen an Gesundheit, Körper und Leben nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Die vertragliche Haftung des Dienstleisters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Dienstleistungspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Dienstleistungsnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.

Für alle gegen den Dienstleister gerichteten Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis 2.500,00 €; übersteigt der dreifache Reise-/Kurspreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reise-/Kurspreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kunde und Veranstaltung.

Der Dienstleister haftet jedoch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt sind und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

Der Dienstleister lehnt jegliche Haftung für Unfälle während des Kurses ab. Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Reiseteilnehmer. Da unsere Kursziele auch in Österreich liegen, empfehlen wir eine Auslandskrankenversicherung. Für Reisen empfehlen wir eine Reiserücktritt- bzw. Abbruchversicherung sowie eine Auslandskrankenversicherung.

Die Skischule haftet nicht bei Verlusten, Diebstahl, Beschädigung, Verspätung oder sonstigen Unregelmäßigkeiten, auch nicht für durch das Wetter verursachte Einschränkungen des Kursbetriebes am Veranstaltungort sowie bei Reisen.

7.) Recht zum Veranstaltungsausschluss

Ein Reisender kann in folgenden Fällen vom Kurs/Dienstleistung ausgeschlossen werden:

  • Alkoholisierung sowie Drogeneinfluss des Dienstleistungsnehmers
  • Nichteinhaltung des Infektionsschutzkonzepts des Dienstleistungsnehmers (Bsp: Fehlende 3G-Nachweise

Eine Erstattung der Kosten oder eines Teils der Kosten erfolgt in diesem Falle nicht.

8.) Auswirkungen der Covid-19 Pandemie

Die Auswirkungen der Covid-19 Pandemie können an unterschiedlichen Stellen Einfluss auf die Durchführung des Kursprogramms der Skischule Mountain Active haben. Oberstes Ziel der Skischule ist es, den Gesundheitsschutz für Teilnehmer und Skilehrer bestmöglich zu gewährleisten und das Infektionsrisiko so gering wie nur möglich zu halten.
Genauere Informationen sind in unserem Infektionsschutzkonzept nachzulesen.

Diese Vorgaben der Skischule werden von den Skilehrern und der Skischulleitung auf deren Einhaltung kontrolliert. Die Nichtbeachtung kann zum Ausschluss von der Teilnahme am Kurs führen. In diesem Fall besteht seitens des ausgeschlossenen Teilnehmers kein Anspruch auf Rückerstattung oder Teil-Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Eine Teilnahme an Kursen wird seitens der Skischule bei nachgewiesener Infektion mit dem Coronavirus sowie bei vorliegenden Symptomen wie Fieber, Müdigkeit und trockener Husten verweigert- bzw. es wird untersagt, den betreffenden Kurs fortzusetzen – falls die Symptome erst während der Kurseinheit auftreten.

Die Skischule sichert den Kursteilnehmern zu, dass jeder einzelne Kursteilnehmer persönlich und umgehend von der Skischule informiert wird, wenn sie während oder nach einem Kurs von der Infektion eines anderen Teilnehmers mit dem Coronavirus in Kenntnis gesetzt wird. Die Skischule empfiehlt jedem Teilnehmer dringend, die Corona App der deutschen Bundesregierung zu nutzen und das Smartphone während des Kurses mitzuführen.

8.) Skikursabsage und Ausschluss während der COVID-19 Pandemie

  • Im Falle einer generellen Absage der gebuchten Leistungen durch die Skischule als Veranstalter, wird dem Teilnehmer die volle Kursgebühr zurückerstattet.
  • Im Falle einer Kursabsage während eines laufenden Kurses werden die anteiligen Kursgebühren zurückerstattet.
  • Im Falle einer gebuchten Skikursrücktrittsversicherungen und des Ausschlusses des Teilnehmers gemäß der Hygiene- und Schutzregelungen kann der Teilnehmer die Leistungen in der gleichen Saison nachholen. Sollte dies aus irgendeinem Grund nicht möglich sein, wird dem Teilnehmer ein Gutschein ausgestellt.
  • Wurde durch den Teilnehmer keine Skikursrücktrittsversicherung abgeschlossen, können die gebuchten Leistungen weder zurückerstattet werden oder durch den Kursteilnehmer nachgeholt werden.

9.) Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.

10.) Mitwirkungspflicht

Der Dienstleistungsnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

Der Dienstleistungsnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

11.) Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Dienstleistung/Kurses hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Dienstleistung/Kurses  gegenüber dem Dienstleister geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Dienstleistungsnehmer Ansprüche geltend machen, sofern er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

Vertragliche Ansprüche des Dienstleistungsnehmers verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung tritt mit dem Tag ein, an dem die Dienstleistung dem Vertrag nach enden soll. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Dienstleister die Ansprüche schriftlich zurückweist.

Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an.

12.) Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

13.) Gerichtsstand

Grundsätzlich gilt deutsches Recht als vereinbart. Der Kunde kann den Dienstleister nur an dessen Sitz verklagen.

Für Klagen des Diesntleisters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kundens maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufsleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Dienstleisters maßgebend.

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